FAQs – Fragen, die viele beschäftigen

Auf der Kirchenkreissynode, in persönlichen Gesprächen und bei den Besuchen in den Kirchenvorständen gibt es Einwände oder Fragen, die häufig gestellt werden. Superintendent Marten Lensch und seine Stellvertreterin Juliane Worbs nehmen zu den meist angesprochenen Themen Stellung. Wir haben die Fragen in Themenfelder geordnet.

Superintendent Marten Lensch und Stellvertreterin Juliane Worbs beantworten die am häufigsten gestellten Fragen rund um den Zukunftsprozess im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz. Foto: Miriam Unger

THEMA: ZUKUNFTSPROZESS

Warum beschäftigt sich der Kirchenkreis momentan so stark mit seiner Zukunft? Wozu brauchen wir neue Strukturen?
Unsere Kirche verändert sich. Die Zahl der Kirchenmitglieder geht zurück, gleichzeitig stehen weniger finanzielle und personelle Ressourcen zur Verfügung. Schon Anfang 2025 haben sich Pastor*innen und Diakon*innen, die voraussichtlich auch in den 2030er-Jahren noch im Dienst sein werden, deshalb mit der Frage beschäftigt, wie kirchliche Arbeit künftig gut gelingen kann.
Das Ziel ist, verlässliche und faire Strukturen zu schaffen, in denen Haupt- und Ehrenamtliche ihre Aufgaben mit Freude und möglichst langfristig gesund erfüllen können. Gleichzeitig soll unser kirchliches Leben vor Ort lebendig bleiben.

Was ist das Ziel des Zukunftsprozesses?
Der Kirchenkreis möchte seine Strukturen so gestalten, dass er auch in Zukunft Menschen erreichen, Begegnungen mit Gott ermöglichen, Unterstützung bieten und Gemeinschaft fördern kann. Bei einer Klausur Anfang 2026 hat sich der Kirchenkreisvorstand deshalb noch einmal mit dem Auftrag der Kirche beschäftigt. Unser Kirchenkreis-Motto „wir.leben.glauben“ bringt es auf den Punkt. Ziel der neuen Strukturen soll es sein, dieses Motto mit Leben zu füllen. Es geht nicht darum, möglichst viel zu verändern. Vielmehr sollen Strukturen entstehen, die zu den veränderten Bedingungen passen und auch in Zukunft tragfähig sind.

THEMA: NEUE STRUKTUREN UND DAS „INSEL-MODELL“

Was ist das „Insel-Modell“?
Der Vorschlag sieht vor, die Gemeinden des Kirchenkreises künftig in vier größere Einheiten – die sogenannten Inseln – zusammenzufassen. Jede Insel soll eine eigene Kirchengemeinde mit einem Kirchenvorstand bilden. Die Ortsgemeinden und ihre gewachsenen Beziehungen sollen dabei nicht einfach verschwinden. Kirchen, Gemeindehäuser, Ansprechpersonen und Angebote vor Ort sollen, wo es möglich und sinnvoll ist, erhalten bleiben.
Jede Insel soll von zwei fest zugeordneten Pastor*innen betreut werden. Hinzu kommen ein*e Gemeindemanager*in und ein gemeinsames Gemeindebüro. Ergänzend gibt es Mitarbeiter*innen, die inselübergreifend arbeiten und dort unterstützen, wo sie gebraucht werden – die sogenannten „Freischwimmer“.

Sind vier Inseln nicht zu klein gedacht? Prof. Dr. Christoph Goos (Professor für Öffentliches Recht,  Juristischer Vizepräsident im Landeskirchenamt und Experte für kirchliche Veränderungsprozesse) empfiehlt beispielsweise Gemeinden mit 10.000 bis 15.000 Mitgliedern oder mehr.
Prof. Dr. Goos hat als Referent bei unserer letzten Kirchenkreissynode darauf hingewiesen, dass größere Einheiten multiprofessionelle Teams ermöglichen und Aufgaben besser verteilen können. Das ist ein wichtiger Gedanke für den Zukunftsprozess.
Zwei sehr große Einheiten würden im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz allerdings auch große Entfernungen und zusätzliche Wege mit sich bringen. Es könnte schwieriger werden, die Verbindung zwischen den einzelnen Orten, den Menschen vor Ort und dem Kirchenvorstand zu halten.
Vier Inseln sollen deshalb einen Mittelweg ermöglichen: Sie sind groß genug, um Aufgaben sinnvoll zu bündeln, und überschaubar genug, damit Beziehungen und örtliche Besonderheiten nicht aus dem Blick geraten. Sollte sich die Situation langfristig deutlich verschlechtern, könnte auch eine weitere Zusammenlegung geprüft werden.

Schafft sich die Kirche auf dem Land mit dem „Insel-Modell“ nicht selbst ab?
Im Gegenteil: Der Zukunftsprozess soll dazu beitragen, dass kirchliches Leben auch unter veränderten Bedingungen möglich bleibt. Wenn weniger Menschen und finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, müssen Aufgaben und Zuständigkeiten so organisiert werden, dass die vorhandenen Ressourcen gut eingesetzt werden können.
Die Insel-Pastor*innen und die inselübergreifend arbeitenden „Freischwimmer“-Pastor*innen und -Diakon*innen sollen gemeinsam dafür sorgen, dass unterschiedliche Menschen und Lebensphasen im Blick bleiben. Das „Insel-Modell“ ist ein Vorschlag, um Kirche vor Ort verlässlich, vielfältig und zukunftsfähig zu gestalten – nicht, um sie abzuschaffen.

Warum sollen nicht alle Pastor*innen fest einer Insel zugeordnet werden?
Nicht alle Pastor*innen arbeiten auf dieselbe Weise. Manche möchten vor allem in einer Gemeinde präsent sein, andere bringen besondere Fähigkeiten mit oder arbeiten gern über Gemeindegrenzen hinweg. Das „Insel-Modell“ soll beides ermöglichen.
Die sogenannten „Freischwimmer*innen“ übernehmen Aufgaben, die nicht auf jeder Insel einzeln angeboten werden können. Sie unterstützen beispielsweise in der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien, mit Konfirmand*innen, jungen Erwachsenen, älteren Menschen oder in der religionspädagogischen Arbeit mit Kitas. Außerdem übernehmen sie Gottesdienste, Kasualien und Vertretungen und können bei Krankheit, Fortbildung oder unbesetzten Stellen schnell einspringen.
Ohne diese zusätzlichen Kräfte müssten die Pastor*innen der Inseln solche Aufgaben untereinander auffangen. Das könnte zu einer hohen Belastung führen.
Unterschiedliche Aufgabenprofile können außerdem den Beruf attraktiver machen und besser zu den jeweiligen Interessen und Stärken von Mitarbeitenden passen.
Auch die Gremienarbeit spielt eine Rolle: Insel-Pastor*innen gehören von Amts wegen dem jeweiligen Kirchenvorstand an. Mehr fest zugeordnete Pfarrpersonen würden daher auch mehr Sitzungszeit und Abstimmungsaufwand bedeuten.


Welche Aufgaben übernehmen die Gemeindemanager*innen? Werden die Gemeindesekretär*innen etwa dadurch ersetzt?
Nein. Gemeindemanager*innen sollen vor allem die organisatorischen und administrativen Aufgaben der Kirchengemeinden koordinieren und dadurch Kirchenvorstände und Pastor*innen entlasten. Sie ersetzen nicht die Gemeindesekretär*innen. Die Gemeindebüros und ihre Mitarbeitenden sollen weiterhin wichtige Anlaufstellen bleiben. Wie die Büros innerhalb einer Insel organisiert werden – beispielsweise mit einem zentralen Büro oder mehreren Standorten – soll vor Ort beraten werden. Langfristig kann eine stärkere Bündelung sinnvoll sein, wenn dadurch Ressourcen eingespart werden, ohne die Erreichbarkeit unnötig zu erschweren.

Was ist mit der Kirchenmusik? Ist sie im „Insel-Modell“ überhaupt mitgedacht?
Die Kirchenmusik muss im weiteren Prozess noch genauer betrachtet werden. Derzeit gibt es im Kirchenkreis zwei klassische Kantor*innenstellen. Ab Frühjahr 2027 kommt eine halbe Stelle für das Popkantorat hinzu. Nun muss geklärt werden, welche Aufgaben künftig finanziert werden können und wie die Kirchenmusik am besten organisiert wird. Denkbar ist beispielsweise, bestimmte Angebote stärker auf Kirchenkreisebene anzusiedeln und mit den inselübergreifenden Aufgaben zu verbinden. Eine abschließende Lösung gibt es dazu noch nicht.

Was passiert mit den bestehenden Regionen und der bisherigen Zusammenarbeit?
Die drei bisherigen Regionen West, Mitte und Sulingen haben sich über Jahre entwickelt und waren eine wichtige Grundlage für die bisherige Stellenplanung. Die Zusammenarbeit soll auch künftig möglich bleiben. Sie muss nicht an den Grenzen der neuen Inseln enden.
Aber: Die bisherigen Regionen sind unterschiedlich groß. Eine faire Verteilung der Stellen würde teilweise Stellenanteile wie 2,25 oder 2,75 erfordern. Solche Aufteilungen können allerdings für die betroffenen Pfarrpersonen schwierig und für künftige Stellenausschreibungen unattraktiv sein.
Das „Insel-Modell“ soll deshalb eine klarere und tragfähigere Struktur schaffen. Wenn sich die Bedingungen in Zukunft weiter verschlechtern, müsste außerdem nicht zwingend ein weiterer Zwischenschritt folgen. Dann könnte auch eine noch größere Einheit geprüft werden.

THEMA: ORGANISATION UND FINANZIERBARKEIT

Warum sollen die Inseln jeweils eine neue Kirchengemeinde bilden? Wäre eine Gesamtkirchengemeinde nicht einfacher?
Zunächst wurde überlegt, die Inseln als Gesamtkirchengemeinden zu organisieren. Beispiele für diese Rechtsform gibt es bereits – etwa Ströhen-Wagenfeld, Diepholz und das Rehdener Land.
Nach einer rechtlichen und steuerlichen Prüfung haben der juristische Vizepräsident und die Rechnungsprüfung jedoch von dieser Lösung abgeraten. Hintergrund sind unter anderem mögliche Fragen rund um Umsatzsteuer und weitere rechtliche Folgen. Deshalb wird empfohlen, die bisherigen Gemeinden jeweils zu einer neuen Kirchengemeinde zusammenzuführen.
Welche konkrete Rechtsform am Ende umgesetzt wird, muss im weiteren Verfahren rechtssicher geklärt werden.


Können die Rücklagen des Kirchenkreises die Veränderungen finanzieren?
Ein Teil der Rücklagen ist bereits zweckgebunden. Die übrigen Mittel könnten helfen, besondere Kosten des Übergangs abzufedern – etwa notwendige Ausstattungsmaßnahmen an neuen Standorten oder Kosten, die durch die Aufgabe eines Gebäudes entstehen.
Es wäre jedoch nicht sinnvoll, die bisherigen Strukturen allein mithilfe der Rücklagen möglichst lange unverändert zu erhalten. Die finanziellen und personellen Herausforderungen werden voraussichtlich größer. Gleichzeitig müssen beispielsweise auch Investitionen in klimaneutrale Gebäude finanziert werden. Rücklagen sind endlich und müssen deshalb gezielt eingesetzt werden.
Der Kirchenkreis könnte prüfen, ob besondere Transformationskosten durch zusätzliche Zuweisungen unterstützt werden können. Auch hier sind die konkreten Möglichkeiten noch zu klären.

Müssen sich die Inseln später auch mit anderen Kirchenkreisen zusammenschließen?
Ein Zusammenschluss mit dem Kirchenkreis Syke-Hoya könnte langfristig ein Thema werden. Beide Kirchenkreise arbeiten bereits in einzelnen Bereichen zusammen – etwa über das Kirchenamt und das Diakonische Werk.
Der Kirchenkreis Grafschaft Diepholz ist derzeit jedoch sehr gut arbeitsfähig: Die Gremien sind besetzt, die Zusammenarbeit funktioniert, und die Entfernungen innerhalb des Kirchenkreises sind trotz der ländlichen Struktur noch gut zu bewältigen. Deshalb besteht aktuell kein unmittelbarer Anlass, auch die Ebene der Kirchenkreise neu zu ordnen. Die Entwicklung bleibt dennoch im Blick.

Gibt es andere Modelle, an denen sich der Kirchenkreis Grafschaft Diepholz orientieren kann?
Auch in anderen Landeskirchen wird nach neuen Strukturen gesucht. Die Lösungen unterscheiden sich deutlich: In der Pfälzischen Landeskirche wurden beispielsweise zahlreiche Gemeinden zu größeren Kirchenbezirken zusammengefasst. In Braunschweig sind Regionalkirchengemeinden entstanden. Andere Orte erproben Strukturen, in denen Aufgaben stärker nach Themen statt nach einzelnen Gemeinden organisiert werden.
Solche Modelle können Anregungen geben, lassen sich aber nicht einfach übertragen. Die ländliche Struktur, die großen Entfernungen und die gewachsenen Beziehungen im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz müssen berücksichtigt werden.
Das „Insel-Modell“ verbindet deshalb größere Kirchengemeinden mit fest zugeordneten Pastor*innen, inselübergreifenden Mitarbeitenden und Gemeindemanager*innen. Es ist ein eigener Vorschlag, der zu den Bedingungen vor Ort passen soll.


Wie sollen die Inseln heißen?
Die Namen sollen dazu beitragen, dass sich die Menschen mit ihrer neuen Kirchengemeinde identifizieren können und die Besonderheiten der einzelnen Orte sichtbar bleiben. Bezeichnungen wie „Nordost-Insel“ sind bisher nur eine Arbeitshilfe für die Planung.
Ein Name, der alle bisherigen Ortsnamen aufführt, könnte dagegen sehr lang und unübersichtlich werden. Deshalb sollen die Gemeinden gemeinsam überlegen, welcher Name ihre neue Einheit gut beschreibt. Die Entscheidung über die konkrete Benennung ist noch offen.

THEMA: WIE GEHT’S WEITER UND WAS STEHT SCHON FEST?

Ist das „Insel-Modell“ bereits beschlossen?
Nein. Das „Insel-Modell“ ist ein Vorschlag und noch nicht beschlossen.

Können wir als Gemeinden noch Einfluss nehmen?
Die Entscheidungen liegen bei den zuständigen Gremien, insbesondere bei der Kirchenkreissynode und den Kirchenvorständen.
Derzeit geht es noch darum, das „Insel-Modell“ zu erklären, Fragen zu beantworten und Rückmeldungen aufzunehmen. Dabei können auch Änderungen oder andere Lösungen vorgeschlagen werden. Die Rückmeldungen sollen dann in die weitere Beratung einfließen.

Wie können sich die Kirchenvorstände und Gemeinden beteiligen?
Juliane Worbs und Marten Lensch besuchen die Kirchenvorstände bis Mitte Januar, um das „Insel-Modell“ vorzustellen und um mit den Gemeinden darüber ins Gespräch zu kommen. Dabei sollen Fragen, Bedenken und mögliche Veränderungsvorschläge gesammelt werden.
Die Rückmeldungen werden ausgewertet und können dazu führen, dass der Vorschlag angepasst wird. Die Beteiligung ist damit ein wichtiger Teil des Prozesses – nicht nur eine Information über bereits feststehende Entscheidungen.


Welche nächsten Schritte sind geplant?
Der weitere Zeitplan sieht mehrere Beratungs- und Entscheidungsschritte vor:

  • Bis Mitte Januar 2027: Gespräche mit allen Kirchenvorständen und Sammlung der Rückmeldungen.
  • 2. Dezember 2026: Zwischenbericht in der Kirchenkreissynode.
  • 21. April 2027: Kirchenkreissynode mit Beratungen und Grundsatzentscheidungen zur künftigen Struktur
  • Bis Ende 2027: weitere Beschlüsse in den Gremien (z.B. Kirchenvorstände), Festlegung der Finanz- und Stellenplanung sowie der Konzepte für den nächsten Planungszeitraum
  • Ab 2028: Beginn der Umsetzung, abhängig von den Beschlüssen.
  • 2029 bis 2034: Zeitraum der nächsten Finanz- und Stellenplanung.
  • 2030: Nächste Kirchenvorstandswahl.