So geht's weiter mit dem Zukunftsprozess

Superintendent Marten Lensch und Stellvertreterin Juliane Worbs besuchen in den kommenden Monaten alle Kirchenvorstände und führen mit Hauptamtlichen Einzelgespräche zum Zukunftsmodell des Kirchenkreises. Foto: Silke Emker

Wir sind mitten im Veränderungsprozess. In den kommenden Monaten wollen wir gemeinsam mit den Kirchengemeinden die nächsten Schritte gehen.

Gespräche mit allen Kirchenvorständen
Superintendent Marten Lensch und seine Stellvertreterin Juliane Worbs werden bis Mitte Januar alle Kirchenvorstände besuchen. Dabei geht es darum, das Inselmodell zu diskutieren, Änderungsvorschläge zu sammeln und offene Fragen zu beantworten. Die beiden werden sich sowohl für die Gremien und Gruppen Zeit nehmen als auch für Einzelgespräche mit Hauptamtlichen.
Anschließend wertet die Steuerungsgruppe die Ergebnisse der Gespräche aus. Auf dieser Grundlage  wird sie das „Insel-Modell“ anpassen und gegebenenfalls auch alternative Modelle danebenstellen.

Der Zwischenbericht zum Zukunftsprozess wird auf der Tagung der Kirchenkreissynode am 2. Dezember vorgestellt. Im April 2027 könnte das künftige Konzept, wie es im Kirchenkreis weitergehen soll, bereits zur Abstimmung kommen. Foto: Miriam Unger

Dezember 2026 und April 2027: beraten und entscheiden
Im Dezember wird die Kirchenkreissynode einen Zwischenbericht zum Zukunftsprozess erhalten. Die Tagung des kirchlichen Parlaments findet am 2. Dezember statt.
Bei der nächsten Synode am 21. April 2027 soll das Modell weiter beraten werden. Möglicherweise werden dann auch schon erste Entscheidungen getroffen. Die von der Kirchenkreissynode gefassten Beschlüsse greifen die Kirchenvorstände anschließend auf und begleiten das Verfahren durch eigene Beschlüsse. Die Steuerungsgruppe steht ihnen dabei weiterhin für Beratungen und Fragen zur Verfügung.

Parallel dazu: Finanz- und Stellenplanung
Neben dem Zukunftsprozess hat die Kirchenkreissynode eine weitere wichtige Aufgabe: Sie muss die Finanz- und Stellenplanung sowie die Konzepte für den Planungszeitraum 2029 bis 2034 beschließen.
Ziel ist es, bis Ende 2027 alle grundlegenden Entscheidungen zu treffen. Ab 2028 könnte dann die schrittweise Umsetzung beginnen. Ein wichtiger Meilenstein auf diesem Weg ist die nächste Kirchenvorstandswahl im Jahr 2030.

Auch bei der Umsetzung gut begleitet
Klar ist: Die Veränderungen lassen sich nicht von heute auf morgen umsetzen. Dafür wird es viel Beratung und Begleitung brauchen. Die Steuerungsgruppe wird dafür Sorge tragen, dass die Kirchengemeinden auch auf diesem Weg Unterstützung erhalten.