Hauptsatzung
Nach der Kirchenverfassung sind Kirchenkreise eine eigenständige Gestalt von Kirche mit einem eigenen Gestaltungsauftrag.
Die Aufgaben des Kirchenkreises sind in der Kirchenkreisordnung beschrieben, die damit die Grundentscheidungen der Kirchenverfassung konkretisiert.
Die Kirchenkreisordnung enthält an verschiedenen Stellen Rahmenregelungen, die den Kirchenkreisen Freiräume für die Gestaltung ihrer Strukturen entsprechend den jeweiligen regionalen Herausforderungen eröffnen.
Mit der Hauptsatzung werden diese Freiräume ausgestaltet.