Infomaterial zum selber lesen

Dienstvertragsordnung

Für alle Mitarbeitenden im Kirchenkreis und den verschiedenen Einrichtungen gilt die Dienstvertragsordnung. Hier finden sich Themen wie Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Küdnigungsfristen, Dienstbefreiungen uvm.

Je nach Tätigkeit gelten noch die Tarife des TV-L, TVöD oder TVDN. Dies führt immer wieder zu Verwirrung wenn es um Gehaltsfragen geht.

https://www.kirchenrecht-evlka.de/document/21077

Tarifanpassungen

Im Kirchenkreisverband gibt es unterschiedliche Tarife bei Gehaltsfragen:

Zum einen den TV-L wonach die Verwaltungskräfte, Küster/innen, Reinigungskräfte, Pfarramtssekretärinnen und Friedhofsgärtner/innen bezahlt werden. 

Dann gibt es noch den TVöD-SuE wonach die Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen bezahlt werden. 

Desweiteren gibt es noch den TV-DN für die Mitarbeitenden in der Sozialstation. 

Um die aktuellsten Informationen zu den Tarifanpassungen zu erhalten, kann man gut auf der Homepage vom vkm Hannover schauen.

Dienstvereinbarungen

Wir haben als Mitarbeitervertretung mit den verschiedenen Trägern zusätzliche Dienstvereinbarungen abgeschlossen. Diese gelten dann nur für die Mitarbeitenden in der entsprechenden Einrichtung und sind nicht allgemeingültig. Es gibt natürlich auch einzelne Vereinbarung die für mehrere Einrichtungen gelten.

Hier findet ihr entsprechend sortiert die aktuell gültigen Vereinbarungen.