„Ich bin sehr gespannt auf diese Wahl“

Nachricht 01. Juli 2023

Im Interview: Andreas van Veldhuizen, stellvertretender Leiter des Kirchenamts in Sulingen

KIRCHENKREIS (miu). Was wird bei dieser Kirchenvorstandswahl anders sein? Wie läuft’s in den Gemeinden bei uns im Gebiet aktuell mit den Vorbereitungen? Und mit der Suche nach Kandidat*innen? Wer wählt wann und wie? Und was passiert eigentlich, wenn eine Gemeinde nicht genügend Ehrenamtliche findet, die sich zur Wahl stellen? Das alles weiß Andreas van Veldhuizen. Der 49-Jährige ist stellvertretender Leiter des Kirchenamts in Sulingen. Seit 25 Jahren arbeitet er bereits im Kirchenamt, einer seiner Hauptschwerpunkte ist die Beratung der Gremien des Kirchenkreises Grafschaft Diepholz. In seiner Freizeit ist Andreas van Veldhuizen Lektor und Vorsitzender eines Kirchenvorstands in Wietzen.

Lieber Andreas van Veldhuizen, am 10. März 2024 ist Kirchenvorstandswahl. Welche Rolle spielen Sie bei diesem Thema in unserem Kirchenkreis?
„Als Kirchenamt begleiten wir die Kirchenvorstände in allen Fragen rund um die Wahl. Neben dem Landeskirchenamt beraten wir sie in rechtlichen Dingen, weisen auf einzuhaltende Termine und erforderliche Entscheidungen hin und unterstützen im gesamten Verfahren.“


Wie erleben Sie die Stimmung und Vorbereitung in unserem Kirchenkreis hinsichtlich der KV-Wahl?
„Aktuell haben wohl alle Kirchenvorstände mit der Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten begonnen. Es ist dabei schon sehr unterschiedlich, wie viele der bisherigen Kirchenvorsteher*innen auch für die neue Legislaturperiode wieder zur Verfügung stehen. Es wird Kirchenvorstände geben, in denen es einen starken Wechsel geben wird. Allerdings auch solche, in denen es voraussichtlich kaum zu Veränderungen kommt. Sicher werden einige Kirchenvorstände Schwierigkeiten bekommen, genügend Kandidat*innen zu finden –  womöglich werden sich einige Gremien daher auch verkleinern müssen.“

Was würde eigentlich passieren, wenn sich in einer Gemeinde gar niemand zur Wahl stellen würde?
Die Mindestzahl der zu wählenden Kirchenvorsteher*innen beträgt drei. Liegen weniger als drei Vorschläge vor, kommt keine Wahl zustande. Dann bleibt der bisherige KV zunächst im Amt, soweit er noch aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Sollte er diese Zahl unterschreiten, gibt es faktisch keinen Kirchenvorstand mehr. In diesem Falle müsste der Kirchenkreisvorstand die Aufgaben und Befugnisse des Kirchenvorstandes kommissarisch wahrnehmen oder hierfür Bevollmächtigte bestimmen. So weit ist es aber bisher in unserem Kirchenkreis zum Glück noch nicht gekommen.“


Wie viele Mitglieder werden zum Zeitpunkt der Wahl voraussichtlich wahlberechtigt sein in unserem Kirchenkreis?
„Wahlberechtigt sind alle Kirchenglieder ab 14 Jahren, die der jeweiligen Kirchengemeinde mindestens drei Monate angehören. Das werden im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz zum Zeitpunkt der Wahl rund 39.000 Wahlberechtigte sein.“

Das Kirchenvorstandswahlgesetz wurde für diese Wahl überarbeitet. Können Sie uns bitte mal kurz, knackig und in einfachen Worten erzählen, was die wichtigsten Änderungen sind?
„Oh, da gibt es diesmal tatsächlich einige Veränderungen, ich nenne mal die vier aus meiner Sicht wichtigsten:
1.) Während bisher Briefwahl nur auf Antrag möglich war, werden zur Kirchenvorstandswahl 2024 alle Wahlberechtigten im Januar 2024 unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugesandt bekommen. Ob zusätzlich eine Urnenwahl in einem Wahllokal stattfindet, entscheidet der Kirchenvorstand vor Ort – vorgeschrieben ist sie nicht mehr.
2.) Für die Wähler*innen hat sich auch die Anzahl der zu vergebenden Stimmen geändert. Sie haben bei dieser Wahl so viele Stimmen, wie Kirchenvorsteher*innen zu wählen sind. Außerdem können sie künftig bis zu drei Stimmen auf einen Wahlvorschlag kumulieren.
3.) Dem Kirchenvorstand soll künftig mindestens ein Mitglied unter 27 Jahren angehören. Während bisher nur Volljährige wählbar waren, ist das Mindestalter nun auf 16 Jahre herabgesetzt worden. Und auch nahe Verwandte (Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Eltern und Kindern) können künftig gemeinsam Mitglieder des selben Kirchenvorstands sein.
4.) Neben den gewählten Kandidat*innen kann der Kirchenvorstand auch künftig Mitglieder berufen. Über die Zahl der Berufungen entscheidet der Kirchenvorstand erst nach der Wahl. Er muss diese Berufungen nun aber nicht sofort nach der Wahl aussprechen, sondern kann sie während seiner gesamten Amtszeit durchführen. So kann der Kirchenvorstand später noch einmal ergänzt werden, wenn dann z.B. jemand zur Verfügung steht, der zur Wahl noch nicht kandidieren konnte oder wollte.“ 


Was erhofft man sich von diesen Änderungen?
„Mit der Änderung des Wahlverfahrens hin zur „allgemeinen Briefwahl“ möchte man natürlich vor allem die Wahlbeteiligung verbessern. Die lag bei der Wahl 2018 im Kirchenkreis Grafschaft Diepholz im Durchschnitt bei 17,4 Prozent, wobei es Kirchengemeinden mit einer Quote von unter 8 Prozent und Kirchengemeinden mit einer Wahlbeteiligung von fast 33 Prozent gab. Dass jede und jeder die Briefwahlunterlagen einschließlich Stimmzettel nun nach Hause bekommt, gibt der Wahlbeteiligung hoffentlich einen kräftigen Schub! Was die Zusammensetzung der Kirchenvorstände anbelangt, hat man festgestellt, dass junge Menschen bisher viel zu wenig repräsentiert sind. Natürlich ist es Wunschdenken, dass sowas nun plötzlich gelingt, nur weil man es sich vornimmt. Dennoch ist es gut, ein besonderes Augenmerk auf diese Altersgruppe zu legen und gezielt Jugendliche anzusprechen. Ich bin sehr gespannt…“

Wie wird das Wahlverfahren bei uns im Kirchenkreis gestaltet? Wann werden die endgültigen Wahlergebnisse vorliegen?
„Ich gehe davon aus, dass man in den meisten Gemeinden nicht auf die klassische Urnenwahl in einem Wahllokal verzichten möchte. Nach Schließung der Wahllokale wird ausgezählt, sodass die Ergebnisse wohl am Wahlabend ab circa 19 Uhr zu erwarten sind.“

Welche Rolle spielt die Digitalisierung bei dieser Wahl? Werden auch bei uns auch verstärkt elektronische Abstimmungssysteme oder andere digitale Tools eingesetzt? Und wie schätzen Sie die Nachfrage und das Interesse ein?
„Neben Brief- und Urnen-Wahl wird es für alle Wahlberechtigten auch bei uns die Online-Wahl als dritte Möglichkeit zur Stimmabgabe geben. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten einen Zugangscode zu einer Online-Wahlplattform, auf der die Stimmabgabe sofort möglich ist. Auch hierdurch sollen die Wahlbeteiligung verbessert und vor allem jüngere Wähler*innen angesprochen werden. Die Online-Wahl ist in anderen Landeskirchen bereits erprobt worden und hat dort reibungslos geklappt.“

Gibt es noch andere Maßnahmen, um die Wahlbeteiligung zu steigern?
„Die Landeskirche wird im Herbst noch mal richtig mit der Werbekampagne unter dem Titel „Kirche mit mir“ einsteigen. Die Werbung wird verstärkt auch in den sozialen Medien erfolgen. Zudem machen sich vor Ort viele Kirchengemeinden bereits Gedanken, den Wahltag mit einer besonderen öffentlichkeitswirksamen Aktion oder einem größeren Event zu verbinden.“

Miriam Unger

Kontakt

ANDREAS VAN VELDHUIZEN
Stellv. Leiter des Kirchenamts Sulingen

Evangelisches Kirchenamt
Südstraße 23
27232 Sulingen

Telefon:   04271 – 9565-202
E-Mail: Andreas.vanVeldhuizen@evlka.de